Die Sozialbestattung
Wenn Sie Erbe eines Verstorbenen sind, sind Sie zur Durchführung der Bestattung gesetzlich verpflichtet. Wenn aus der Erbmasse des Verstorbenen die Kosten nicht bestritten werden können und Sie selbst finanziell nicht in der Lage sind, ein Begräbnis zu bezahlen, können Sie die Sozialbestattung beim Sozialamt des Sterbeortes beantragen. Hierfür legen Sie Nachweise über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie über finanzielle Belastungen des Verstorbenen und von Ihnen vor. Hierzu gehören auch Policen über Sterbe- und Lebensversicherungen. Der Bezug von Arbeitslosengeld II ist nicht Voraussetzung für die Kostenübernahme oder die Bewilligung von Zuschüssen. Hat ein Verstorbener keine Verwandtschaft, kommt das Sozialamt oder die Gemeinde für die Beerdigungskosten auf.
Kosten, die bei einer Sozialbestattung übernommen werden
- Die Kosten für rechtsmedizinische Untersuchungen
- Die Kosten für die zweite Leichenschau im Falle einer Feuerbestattung
- Die Leistungen des Bestattungsinstitutes
- Die Kosten für einen Sarg oder eine Urne
- Die Friedhofskosten
Die Sozialbestattung als würdevoller Abschied
Auch eine Sozialbestattung ermöglicht den würdevollen Abschied von einem Verstorbenen. Ihr Ablauf erfolgt genauso wie bei einer Beerdigung ohne staatliche Unterstützung. Sie können mit den gleichen Zeremonien und der gleichen Ausstattung von Sarg oder Urne rechnen. Damit wird gewährleistet, dass kein Außenstehender die Sozialbestattung als solche erkennt. Es gibt also keinen Grund, sich zu scheuen, die Kostenübernahme oder einen Zuschuss bei den Behörden zu beantragen. Das Sozialgesetzbuch legt keine Sätze fest. Die Mitarbeiter des Sozialamtes entscheiden individuell von Fall zu Fall über die Höhe der Kostenübernahme zur Sozialbestattung.