Checkliste: Für den Todesfall
Von der Benachrichtigung des Arztes bis zur Kündigung des Mietvertrages kommt viel auf Sie zu, wenn ein Angehöriger stirbt. Mit unserer Checkliste für den Todesfall behalten Sie den Überblick.
Die ersten Schritte nach Eintritt des Todesfalls:
- Arzt benachrichtigen
- Verständigung der nächsten Angehörigen
- Bestatter kontaktieren (Termin für Gespräch sowie Termin für Überführung vereinbaren)
- Wichtige Dokumente suchen (Personalausweis, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Stammbuch, Sterbeurkunde Ehepartner, Scheidungsurteil…)
- Wichtige Nachweise suchen (Krankenkassenkarte, Rentenunterlagen, Betriebsrente etc.)
- Wichtige Verträge suchen (Bestattungswünsche, Lebens-, Sterbegeldversicherung, Vorsorgevertrag mit Bestatter/Grabpflege, Organspende, Testament)
Gespräch beim Bestatter:
- Bestattungsart festlegen (Erd- oder Feuerbestattung)
- Grabstelle festlegen
- Termin und Ablauf Trauerfeier / Beerdigung
- Terminabsprache mit Pfarrer / Redner und Friedhofsamt
- Traueranzeigen
- Trauerdruck
- Trauerfloristik
- Trauermusik
In der Regel übernimmt der Bestatter sämtliche Behördengänge für Sie, bestellt die Sterbe-Urkunden beim zuständigen Standesamt und meldet den Sterbefall den folgenden Stellen:
- Krankenkasse
- Rentenstelle mit Beantragung Witwenrenten-Vorschuss
- Nachlassgericht
- Meldebehörde des Wohnortes / Abmeldung
Weitere Aufgaben für Sie:
- Arbeitgeber informieren
- Bekannte/Verwandte kontaktieren
- Wohnung/ Haustiere versorgen, Gas, Wasser, Strom abstellen
- Todesfall im Krankenhaus: persönliche Gegenstände abholen
- Gaststätte für Leichenschmaus/Beerdigungskaffe reservieren
Zeitnah nach der Bestattung:
- Kündigung von laufenden Verträgen, wie Miete, Strom, Telefon, Abos, Mitgliedschaften
- Danksagungskarten verschicken
- Akte mit wichtigen Dokumenten anlegen (Sterbeurkunde, Grabpflege, Abrechnungen…)
- Räumen der Wohnung
- Nach Erhalt des Erbscheins Testament eröffnen lassen
- 6 Wochen nach Beerdigung Grab aufräumen, Grabgestaltung/Grabpflege organisieren
- 6 Monate nach Beerdigung für Grabstein/Grabeinfassung Steinmetz beauftragen
"Die hier zur Verfügung gestellten Inhalte und Informationen sind mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt worden. Für inhaltliche Vollständigkeit und Richtigkeit kann jedoch im Einzelfall keine Gewähr übernommen werden. Sie ersetzen in keinem Fall die persönliche Beratung durch eine fachkundige Person."